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Hans-Gerd Metten
Helfkamp 8a
58454 Witten-Stockum

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Impressum

Hans-Gerd Metten

Helfkamp 8a

58454 Witten-Stockum

 

Mobil: 0151 / 61 61 53 10

E-mail: ferienhaus@traumfaenger-rerik.de

Metten Steuernummer: 135/5192/1737

Allgemeine Mietbedingungen

Mit Ihrer Buchung und Unterschrift des Mietvertrages erkennen Sie diese Mietbedingungen an.

1. Vertragsabschluss

1.1 Ein Reservierungsauftrag von Ihnen kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Mit Ihrer Unterschrift unter dem Mietvertrag wird die Buchung für Sie rechtsverbindlich.

1.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen steht der Mieter ein.

1.3 Falls unser Mietvertrag Abweichungen von Ihrer Anmeldung enthält, erkennen Sie dieses Angebot mit Ihrer Unterschrift unter dem Mietvertrag an.

1.4 Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag aufgeführten Gästezahl bewohnt werden.

1.5 Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt.

2. Bezahlung

2.1 Der Mietpreis ist nach Unterschrift unter dem Mietvertrag zu 25% fällig.

2.2 Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor dem Mietbeginn zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen zahlen Sie den gesamten Mietpreis nach Zugang des Mietvertrages.

2.3 Wenn Sie bis zum Reiseantritt den Mietpreis nicht vollständig bezahlt haben, gilt dies als Rücktritt. Wir können dann als Entschädigung die entsprechende Rücktrittgebühr (siehe 4.2) verlangen.

3. Leistungen

3.1 Für die vertraglichen Leistungen während der Mietdauer sind grundsätzlich die Angaben im Mietvertrag maßgebend.

3.2 Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes sowie die Nutzung der dazugehörigen Außenanlagen und des Inventars.

3.3 Handtücher für den persönlichen Bedarf (z.B. Strand) sind mitzubringen.

3.4 Winterdienst gehört nicht zum Leistungsumfang.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung - möglichst schriftlich - beim Vermieter.

4.2 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder nimmt er das Ferienhaus ohne Rücktrittserklärung nicht in Anspruch, so kann der Vermieter die folgenden Rücktrittsgebühren verlangen:

Bei Rücktritt bis 61 Tage vor Reiseantritt: 20% des Mietpreises

Bei Rücktritt vom 60. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Mietpreises

Bei Rücktritt vom 34. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Mietpreises

Tritt der Mieter später zurück oder nimmt er das Ferienhaus nicht in Anspruch, so hat er den gesamten Mietpreis zu entrichten, falls kein Ersatzmieter gefunden wird.

4.3. Gelingt es dem Vermieter, einen anderen Kunden für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 20% des Mietpreises berechnet.

4.4 Bis zum Mietbeginn können Sie verlangen, dass eine dritte Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Mitteilung an den Vermieter (Umbuchung).

4.5 Mit der Bestätigung der Teilnehmeränderung durch den Vermieter tritt der neue Mieter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein. Für die erforderliche Bestätigung der Umbuchung wird eine Pauschale in Höhe von € 25,00 berechnet.

4.6 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

5.1 Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder einer der mitreisenden Gäste sich trotz Abmahnung durch den Vermieter in störender oder zerstörerischer Weise verhält und eine Fortsetzung des Mietvertrages dem Vermieter oder anderen Gästen nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf Miete.

5.2 Die Kündigung des Mietvertrages ist durch den Vermieter möglich, wenn die Durchführung durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer etc.) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. Wir zahlen dann den eingezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, können jedoch für die erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

6. Gewährleistung

6.1. Sollte die Leistung aus dem Mietvertrag von uns nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen.

6.2 Wenn wir keine Abhilfe schaffen können, können wir mit Ihnen einvernehmlich eine Mietminderung vereinbaren. Wir bitten Sie, Beanstandungen, technische Störungen oder Schäden am Installationssystem sogleich dem Vermieter zu melden.

6.3 Wird Ihr Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie schriftlich kündigen. Sie schulden uns dann den auf die bereits in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises.

7. Haftung / Sorgfaltspflicht

7.1 Unsere vertragliche Haftung auf Schäden, die nicht Körperschaften sind, ist auf insgesamt den dreifachen Mietpreis beschränkt.

7.2 Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

8. Geltend machen von Ansprüchen

Ansprüche aus dem Mietvertrag, die nicht vor Ort erfüllt werden konnten, sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Mietende gegenüber dem Vermieter geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung sollte in Ihrem eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung verjähren in dem Fall sechs Monate nach Mietende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

9. Übernahme und Nutzung des Ferienhauses

9.1 Das Ferienhaus können Sie am Anreisetag ab 16.00 Uhr übernehmen. Außerhalb dieser Zeit ist eine Anreise nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10.00 Uhr zu räumen. Anreise- und Abreisetag zählen bei der Berechnung der Miete als ein Tag.

9.2 Wir sind nach der geltenden Satzung der Gemeinde Rerik verpflichtet, von unseren Gästen die örtliche Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinde weiterzuleiten.

9.3 Das Ferienhaus ist aufgeräumt zu hinterlassen. Reinigungsgeräte sind vorhanden. Der Vermieter nimmt die  Endreinigung vor. Falls Verschmutzungen von mehr als üblichem Maß eingetreten sind, können wir von Ihnen eine zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen.

9.4 Couchgarnitur, Betten sowie hauseigene Textilien sind für Hunde tabu.

10. Zusätzliche Vereinbarung

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

11. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass der Vertrag Lücken aufweist.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Veränderungen der Schriftform. Der Vertrag unterliegt dem Mietrecht.

Kontaktdaten: ferienhaus@traumfaenger-rerik.de oder 0151 / 61 61 53 10

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